Rechtsanwalt Kutsch – Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Köln und Umgebung
Von Verkehrsdelikten über Vermögens- und Gewaltdelikte bis hin zum Computer- und Multimediastrafrecht: Das Strafrecht zählt zu den vielfältigsten Gebieten des deutschen Rechts. Sie benötigen daher einen Anwalt, der sich auf das Strafrecht spezialisiert hat und Sie vor den Strafverfolgungsbehörden bzw. vor dem Gericht kompetent verteidigen kann.
Als Fachanwalt für Strafrecht verfügt Rechtsanwalt Kutsch über eine Vielzahl von zusätzlichen Qualifikationen, besonderen theoretische Kenntnissen und praktischen Erfahrungen. Diese sind gem. § 13 der Fachanwaltsordnung vor der Rechtsanwaltskammer Köln nachgewiesen und garantieren neben regelmäßigen Fortbildungsmaßnahmen eine optimale Repräsentation Ihrer Rechte vor Gericht.
Sprechen Sie mit uns:
Tel.: 0221 - 571 435 750 4
Strafverteidigung in folgenden Bereichen:
- Vermögensdelikte (Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Untreue etc.)
- Betäubungsmitteldelikte (Besitz, Erwerb, Handeltreiben, Einfuhr, Anbau etc.)
- Computer- und Multimediastrafrecht (Urheberrechtsverletzungen etc.)
- Haftsachen (Festnahme, Haftbefehl, Untersuchungshaft, Haftbeschwerde etc.)
- Verkehrsrecht (Straf- und Bußgeldverstöße, Unfallregulierung, Fahrerlaubnisfragen)
- Gewaltdelikte (Körperverletzung, Totschlag, Mord, Sexualstraftaten etc.)
- Verkehrsdelikte (Trunkenheit/Drogen im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs)
- Jugendstrafsachen (sämtliche Strafsachen unter dem Jugendstrafrecht)
- Nebenklagevertretung und Zeugenbeistand
- Allgemeines Zivilrecht (Schadensersatz, Gewährleistungsrecht etc.)
Honorar / Vergütung
Unsere Gebühren berechnen sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Je nach Schwierigkeitsgrad und dem Aufwand treffen wir angemessene Vergütungsvereinbarungen, welche Sie rechtzeitig nach einem kostenlosen Orientierungsgespräch erfahren. Nur dann lässt sich auch die Entscheidung, ob und gegebenenfalls wie juristisch vorgegangen werden soll, vernünftig treffen.